Videosprechstunde
Diese Art des Kontaktes kann das persönliche Gespräch nicht ersetzen. Es kann aber in Einzelfällen oder bestimmten Situationen eine sinnvolle Ergänzung zu den persönlichen Terminen sein.
Videosprechstunden sind insbesondere sinnvoll
- in Krisen um kurzfristig das weitere Procedere zu besprechen
- bei vorübergehender Abwesenheit vom Heimatort, z.B. längeren Reisen/Auslandszeiten von Patienten, die sich schon länger in einer Behandlung in der Praxis befinden
- für Gespräche mit Eltern, die weiter entfernt wohnen
- für kürzere oder auch längere Gespräche mit Lehrern, Sozialarbeitern oder Erziehern, die für die Kinder und Jugendlichen wichtige Bezugspersonen darstellen (Kindergarten, Betreuung, Familienhelfer, Schulsozialarbeiter, Vertrauenslehrer, Klassenlehrer, Angehörige etc). Derartige Termine finden selbstverständlich nur nach Absprache und im Einverständnis mit den Kindern/Jugendlichen und den sorgeberechtigten Eltern statt.
- bei vorübergehender Mobilitätseinschränkung, z.B. durch Erkrankung, wenn Termine dennoch wahrgenommen werden sollen.
- Bei längeren Auslandsaufenthalten nach erfolgter Therapie
Es ist ganz einfach:
- Termin entweder über das Sekretariat oder die online-Terminbuchung vereinbaren. Hierzu ist es notwendig, dass ich eine Handynummer habe.
- Einverständniserklärung zusenden (s. unten)
- Sie erhalten/ Du erhälst eine SMS mit einem Link und einem Code meines Videodienstanbieters Epikur.
- Zur vereinbarten Zeit diesen Link anklicken, Code eingeben, Kamera freischalten. Bitte hierzu Safari oder Firefox verwenden.
Ich kann so insbesondere Bezugspersonen die Möglichkeit einräumen, auch ohne weite Anreise mit mir ins Gespräch zu kommen. Bei akuten Erkrankungen ist es zudem in Einzelfällen möglich, durch eine Videosprechstunde den Ausfall eines Therapietermins zu vermeiden. Dies ermöglicht mehr Kontinuität bei der Terminwahrnehmung und vermeidet Kosten für Ausfallstunden.
Hier finden Sie die Einverständniserklärung zur Videosprechstunde
Diese Termine werden regulär über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet, es entstehen Ihnen/ Dir hier keine Kosten.
Die Sprechstunde findet über einen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Anbieter für Videosprechstunden statt. Wir klären Sie/ Dich zuvor in einem persönlichen Gespräch gerne über den zugrundeliegenden Datenschutz und das Gütesiegel auf. Videosprechstunden finden nur nach Einverständnis der Patienten statt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zur Durchführung Vorgaben gemacht:
- Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben.
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht von der Patientin oder dem Patienten.
- Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein und dazu eine Selbstauskunft bei der KBV sowie beim GKV-Spitzenverband eingereicht haben. Die Zertifikate muss er der Praxis vorweisen können.
- Der Videodienstanbieter muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.
Videosprechstunden bieten für Kindern und Jugendlichen ab ca. 10 Jahren an.